Führerschein-Pflichtumtausch
Bis 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger mit Fahrerlaubnis im Besitz eines befristeten EU-Scheckkartenführerscheins sein, unabhängig davon, ob sie einen grauen bzw. rosa Papierführerscheine oder bereits einen unbefristeten Scheckkartenführerschein besitzen.