Führerschein-Pflichtumtausch

Der Bund hat den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt.
Inhaber der grauen bzw. rosa Altführerscheine mit Geburtsjahr von 1953 bis 1970 werden darauf hingewiesen, dass der Pflichtumtausch bereits erfolgt sein sollte. Mit Ablauf der für diese Geburtsjahre festgelegten Umtauschfrist verloren die Altführerscheine ihre Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.
Bis 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger mit Fahrerlaubnis im Besitz eines befristeten EU-Scheckkartenführerscheins sein, unabhängig davon, ob sie einen grauen bzw. rosa Papierführerscheine oder bereits einen unbefristeten Scheckkartenführerschein besitzen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag kann direkt in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Der Antrag kann auch online vorab ausgefüllt werden und an das Landratsamt Traunstein per Post geschickt werden.
Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Den Antrag finden Sie hier.
Der Führerschein kann durch die Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden.
Alternativ kann der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde entweder persönlich (mit Ausweis) oder mit Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers abgeholt werden. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
- aktuelles biometrisches Passbild
- vorhandener Führerschein (Kopie)
- bei Abholung des neuen Führerscheines: bitte den originalen alten Führerschein mitbringen
- Umtausch-Antrag mit Unterschrift für den EU-Scheckkartenführerschein
Zusätzlich können z. B. bei Lkw- Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (ärztliches und augenärztliches Gutachten).
Hinweis:
Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragen, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können dadurch die Bearbeitungszeit verkürzen.
Bei der Umschreibung des Führerscheindokumentes bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten. Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments beträgt 15 Jahre (nicht mehr unbefristet).
Entstehende Kosten:
- 31,75 Euro (Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei)
- 26,50 Euro (Umtausch-Gebühren bei Abholung des Führerscheins vor Ort)
Weitere Informationen zur Beantragung des Scheckkartenführerscheins erhalten Sie bei der Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes telefonisch unter 0861/58 -7949 oder -7667 und auf der Website: