Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2025

Bauanträge

  • Antrag vom 06.06.2025 auf Umbau/Sanierung Wohngebäudes mit Dachstuhlerneuerung und Anbau Quergiebel zum Einbau einer zusätzlichen Gästeappartementwohnung + Neubau eines Carports u. Gartenhütte, Fl-Nr. 65 Gem. Freutsmoos, Bergstr. 5
  • Antrag vom 06.06.2025 auf Neubau eines Rinder-Laufstalles für Jungvieh, Fl-Nr. 1414 Gem. Palling, Volkrading 5
  • Antrag vom 12.06.2025 auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung als Altenteil und Neubau einer Doppelgarage, Oberweißenkirchen 25, Fl-Nr. 185/1 Gem. Palling
 

Antrag auf Vorbescheid auf Abbruch einer bestehenden Hofstelle und Neuerrichtung einer Wohnanlage mit Carports, Fl-Nr.  2336 Gem. Freutsmoos, Tyrlbrunn 23

Es wurde gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO beantragt, von der Nachbarbeteiligung abzusehen. Somit wurde, bis auf das eigene Nachbargrundstück, keine Zustimmung eingeholt.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich einer gültigen Ortsabrundungssatzung „Tyrlbrunn“ i.d.F. v. 29.03.1988, die eine Bebauung nach § 34 BauGB (Innenbereich) zulässt. Die Bebauung richtet sich hierbei nach der Umgebungsbebauung, in der sich das Vorhaben einfügen muss. Mit dem Bauvorhaben sollen 28 Wohneinheiten an Stelle der leerstehenden alten Hofstelle ermöglicht werden.

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid aufgrund zu massiver Bebauung das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

Bauleitplanung

Antrag zur Aufstellung zur 2. Änderung-Erweiterung der Entwicklungssatzung "Ranham"

Es wurde die Änderung-Erweiterung der Entwicklungssatzung „Ranham“ für den Bereich der Fl.-Nr. 1300/1T Gemarkung Freutsmoos beantragt.

Mit dieser Änderung-Erweiterung soll die Auslagerung des Betriebes aus den Privaträumen des Eigentümers und somit einer maßvollen Entwicklung des bestehenden Betriebes ermöglicht werden. In diesem Rahmen soll auf dem Grundstück der Fl.-Nr. 1300/1T Gem. Freutsmoos eine Lagerhalle mit zwei Büroräumen, Montageplätze und einer Einliegerwohnung im ersten Stock ermöglicht werden. Die Räume im Eigenheim des Betriebsinhabers reichen für die Aufträge und der maßvollen Erweiterung des Betriebes nicht mehr aus.

Durch eine maßvolle Erweiterung und Ortsabrundung kann auch noch auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1313/5 Gem. Freutsmoos ein Baugrundstück für Wohnbebauung ermöglicht werden.

Die Verwaltung stuft den Betrieb gem. Betriebsbeschreibung als nichtstörendes Gewerbe ein, der überwiegend Lärmimmissionen durch an- und abfahrenden Lieferverkehre erzeugt. Hierbei soll die Gewerbehalle so positioniert werden, dass das Grundstück von der Kreisstraße TS 1 direkt über die vorliegende Gemeindeverbindungsstraße angefahren werden kann.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und beschließt die Aufstellung der 2. Änderung-Erweiterung der Entwicklungssatzung „Ranham“ für die Bereiche der Fl.-Nrn. 1300/1T, 1300/3, 1313/5T und 1313/9 Gemarkung Freutsmoos im Verfahren nach § 13 BauGB. Der Antragsteller hat die Kosten für die Bauleitplanung zu übernehmen. Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wird an das Architekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Ute Weiler-Heyers in Trostberg vergeben.

 

Aufstellung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haus Berghof im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Oberweißenkirchen - Haus Berghof"

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Oberweißenkirchen Wohnheim für den Bereich der Fl-Nrn. 170T, 172/3, 172/5, 202/11T, 203T und 204T Gemarkung Kirchberg, wurde beantragt.

Mit dieser Änderung soll für die Fläche, die derzeit mit einem Wohnheim, Werkstätten, zwei Einfamilienhäusern (Wohngruppe und Büro) bebaut ist sowie weiteren unbebauten Flächen, der dringend erforderliche Neubau des Wohnheims sowie ein Personal-Wohnhaus und einem Dreispänner (alternativ zwei Zweifamilienhäuser oder zwei Einfamilienhäuser mit je einer Doppelgarage) für Wohnbebauung ermöglicht werden. Hierzu wurde im Vorfeld bereits ein Ortstermin mit dem Gemeinderat durchgeführt und ein Rahmenplan erstellt.

Zur Übernahme der Kosten wurde bereits mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Hierfür soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Parallelverfahren muss hierzu auch der Flächennutzungsplan geringfügig geändert werden. Dies betrifft im Wesentlichen den Neubau des Wohnheimes, der Personalwohnungen und des Bereiches des derzeit gültigen 7. Änderung des Bebauungsplanes.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und beschließt die Aufstellung zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Oberweißenkirchen – Haus Berghof im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Oberweißenkirchen – Haus Berghof“ für den Bereich der Fl.-Nrn. 170T, 172/3, 172/5, 202/11T, 203T und 204T Gemarkung Kirchberg. Der erforderliche Änderungsbereich ergibt sich aus dem Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Oberweißenkirchen – Haus Berghof“.

Bei dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll jedoch keine Bebauung auf dem unteren Teilgrundstück Fl.-Nr. 203 Gem. Kirchberg erfolgen. Mit der Bauleitplanung soll jedoch die Errichtung des Neubaus eines Wohnheimes und eines Wohnhauses für Personal ermöglicht werden.

Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wurde an das Planungsbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf erteilt.

 

Vorlage der Jahresrechnung 2024

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2024 wurde am 30.04.2025 aufgestellt. Sie setzt sich aus dem kassenmäßigen Abschluss sowie der Haushaltsrechnung zusammen und wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird das Ergebnis förmlich festgestellt und die Entlastung durch den Gemeinderat beschlossen.

Der Gemeinderat nahm von der Vorlage der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Palling sowie der Jahresrechnung 2024 der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung Kenntnis. Sie werden zur Durchführung der örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Der Überschuss im Verwaltungshaushalt der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung Palling in Höhe von 63.020,18 € wird in deren freie Rücklage der eingestellt, um den Ausgleich von zukünftigen Liquiditätslücken zu sichern.

Die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Palling sowie die Jahresrechnung 2024 der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung können Sie hier nachlesen.

 

Zwischenbericht zum Haushalt 2025 der Gemeinde Palling

Die Kämmerei gab dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über die Haushaltsentwicklung in der ersten Jahreshälfte. Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zum Haushalt 2025 zur Kenntnis.

 

Grundstücksverkauf zu Marktpreisen

Am 01.07.2025 um endete die Angebotsfrist für die Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke in Oberweißenkirchen (2 Stück) und im Wohngebiet Kreisaltenheim (4 Stück). Es sind keine Angebote eingegangen.

Vorerst soll kein neues Vergabeverfahren gestartet werden, sondern die Grundstücke auf Immobilienportalen, Kleinanzeigen, etc. zum Verkauf angeboten werden.

 

Abwasseranlagen Palling, Kanalsanierung

Die Angebote für die Kanalsanierung, erster Teil in der offenen Bauweise, wurden vom Ingenieurbüro Ing Traunreut geprüft und bewertet. Der Gemeinde erteilte den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter mit einer Angebotssumme von 80.342,58 € brutto. Das Angebot liegt damit ca. 37 % unter der Kostenberechnung. 

 

Erstellung eines Abwasserkatasters – Freutsmoos

Nach Art. 54 Bayer. Wassergesetz braucht die Gemeinde ein Abwasserkataster. Bislang wurde das Abwasserkataster erst für Palling und die Ortsteile Brünning (teilweise) und Polsing erstellt. Für die übrigen Ortsteile fehlt das Kanalkataster noch. 

Die vorhandenen Altdaten in Papierform erfüllen nicht mehr die heutigen Anforderungen an eine moderne, präzise und GIS-kompatible Datenbasis, wie sie technisch notwendig und rechtlich gefordert ist.

Ein aktuelles und verlässliches Kanalkataster ist jedoch eine wesentliche Grundlage für die zielgerichtete Planung, Unterhaltung und Instandhaltung gemeindlichen Abwasserinfrastruktur. Es bietet auch private Bauherren, Straßenbaulastträgern und der Gemeinde entscheidende Vorteile bei künftigen Maßnahmen wie Sanierungen, Ausbauplanungen oder bei der Schadensdokumentation.

Für die Durchführung dieser Vermessungs- und Erfassungsarbeiten liegt ein Angebot in Höhe von 19.613,58 € brutto vor. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Vermessung und Digitalisierung des Kanalkatasters im Ortsteil Freutsmoos gemäß dem vorliegenden Angebot zu erteilen.

 

Modernisierung des Rathauses – Vergabe von Malerarbeiten und Balkonerneuerung

Im Zuge der geplanten Modernisierungsmaßnahmen am Rathaus sollen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

Die gesamte Fassade des Rathauses soll neu gestrichen werden, dabei werden auch die Balkonuntersicht sowie alle schadhaften Stellen in der Fassade ausgebessert und neu verspachtelt. Zusätzlich wird die Dachuntersicht abgeschliffen und neu gestrichen. Der vorhandene alte Balkon soll vollständig durch einen neuen Holzbalkon aus Lärche ersetzt werden.

Der Gemeinderat genehmigte die Vergabe der Malerarbeiten zur Fassadenmodernisierung, inklusive Ausbesserung sowie Neuanstrich der Balkon- und Dachuntersicht, zum Angebotspreis von 16.992,77 € sowie die Vergabe der Balkonerneuerung zum Angebotspreis von 19.264,46 €.

 

Tausch der Eingangstüren an der Grundschule Palling

An der Grundschule müssen zwei Eingangstüren ausgetauscht werden: Die Haupteingangstüre der Grundschule sowie die Eingangstüre für den Lehrerbereich. Im Rahmen der Angebotseinholung wurden insgesamt vier Firmen um ein Angebot gebeten. 

Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss, das Angebot von 21.214,01 € für den Austausch der Eingangstüren an der Grundschule anzunehmen. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt bereits gestellt.