Jahresrechnung 2024 von Gemeinde und Kindergartenstiftung

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2024 wurde am 30.04.2025 aufgestellt. Sie setzt sich aus dem kassenmäßigen Abschluss sowie der Haushaltsrechnung zusammen und wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird das Ergebnis förmlich festgestellt und die Entlastung durch den Gemeinderat beschlossen.

Der Gemeinderat nahm in der Sitzung am 9. Juli 2025 von der Vorlage der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Palling sowie der Jahresrechnung 2024 der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung Kenntnis. Sie wurden zur Durchführung der örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die Rechenschaftsberichte zur Jahresrechnung 2024 können Sie hier nachlesen: