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Landratswahl - Stichwahl am 13.07.2025

Warum gibt es eine Stichwahl?

Bei der Landratswahl im Landkreis Traunstein hat keine Bewerberin und kein Bewerber die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Damit kommt es gemäß den Vorgaben des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen: Martin Lackner (CSU) und Andreas Danzer (Freie Wähler).

 

Ablauf am Wahltag

Die Stichwahl findet am Sonntag, 13. Juli 2025, statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

Die Gemeinde Palling ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk / Sonderwahlbezirk

Wahlraum

Nr.

Abgrenzung

Bezeichnung und genaue Anschrift

barrierefrei

1Palling, Straßen- und Ortsteile A-ZKleine Turnhalle, Seestraße 23 in Palling 

 
Ja
2Freutsmoos, ehemaliges Gemeindegebiet

Feuerwehrhaus Freutsmoos, Angerweg 11, Mehrzweckraum

 

Ja

In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Briefwahlvorstand für das gesamte Gemeindegebiet tritt am 13.07.2025 um ca. 16.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses im Rathaus der Gemeinde Palling (Sitzungssaal) zusammen.

Das Wahlamt im Rathaus ist auch während des Festzuges am Volksfestsonntag geöffnet. Die Zufahrt zum Bräuanger kann über die Seestraße und den Kapellenweg erfolgen. 

 

Information zur Wahlberechtigung 

Wahlberechtigt sind wieder alle deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Monaten im Landkreis Traunstein wohnen und die bereits beim ersten Wahlgang wahlberechtigt waren

 

Möglichkeit zur Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können ab sofort über die Wohnsitzgemeinden beantragt werden. Wer bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbeantragt hat, erhält diese automatisch zugestellt.

Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann ist das bis Freitag, den 11.07.2025, 15.00 Uhr möglich. Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rücksendung oder Rückgabe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der unbedingt auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte denken Sie an daran, dass aufgrund der kurzen Frist für die Briefwahlbeantragung der Postweg zu lange dauern kann. Wir bitten Sie daher, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen wenn möglich nicht per Post zurücksenden, sondern in den Briefkasten am Rathaus einwerfen!
  • Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschien noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
  • Persönliche Abholung nach Vorlage des auf der Rückseite ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Möglich ist auch eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08629/9882-20) oder per E-Mail (ewo@palling.bayern.de). WICHTIG – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
  • Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie hier:

Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Palling – Wahlamt – eingegangen sein müssen!

Es besteht außerdem wieder die Möglichkeit, die Wahlunterlagen direkt im Sitzungssaal des Rathauses auszufüllen und anschließend als Briefwahl im Bürgerbüro in die Wahlurne einzuwerfen. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08629/9882-10 zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt

 

Amtliche Bekanntmachungen: