Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl der Landrätin oder des Landrats

1.  Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Mai 2025 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

 

2.  Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: 

EintragungsraumAnschrift des EintragungsraumsEintragungszeitenBarrierefrei?
Bürgerbüro im Pallinger Rathaus

Bräuanger 1 in 83349 Palling

 

Montag bis Freitag von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und zusätzlich:

Montag und Mittwoch
14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr

Donnerstag, 08.05.2025
13.30 bis 20.00 Uhr

Samstag, 17.05.2025
08.00 bis 10.00 Uhr

Ja

 

3.  Es sind in der Gemeinde keine weiteren Eintragungsräume eingerichtet.

 

4.  Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

 

5.  Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

 

Gez.

Langer, Gemeindewahlamt