Sind Ihre Pässe noch gültig?
Infos zu Reisepass, Personalausweis und Co.
Das Bürgerbüro der Gemeinde weist darauf hin, dass die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe ab der Beantragung bis zu 7 Wochen betragen. Bitte überprüfen Sie daher vor einer Reise rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente.
Infos zum Reisepass auf einen Blick:
Antragsteller ab 24 Jahren: | 70,00 € | 10 Jahre gültig |
Antragsteller unter 24 Jahren: | 37,50 € | 6 Jahre gültig |
Der Zuschlag für einen Express-Reisepass kostet 32,00 €. Dieser wird innerhalb von 5 Werktagen geliefert.
Die Lieferung der Personalausweise dauert 2 bis 3 Wochen ab Antragstellung.
Infos zum Personalausweis auf einen Blick:
Antragsteller ab 24 Jahren: | 37,00 € | 10 Jahre gültig |
Antragsteller unter 24 Jahren: | 22,80 € | 6 Jahre gültig |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € | 3 Monate gültig |
Kinderreisepässe wurden zum 01.01.2024 abgeschafft. Seitdem können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt. Die neuen Personalausweise und Reisepässe für Kinder werden seit 1. Januar ebenfalls über die Bundesdruckerei bestellt.
Die Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. In Fällen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, muss nur dieser Elternteil die Einverständniserklärung unterschreiben. Zusätzlich muss in diesen Fällen durch Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses des zuständigen Familiengerichts das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Ein bloßer Hinweis auf eine Trennung oder auf die Abwesenheit des anderen Elternteils reicht nicht aus.
Mitzubringen bei allen Anträgen:
- Bisher gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Zur Prüfung der Identität muss der Antragsteller (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Bei der Abholung des fertigen Ausweisdokuments kann ein Vertreter mit unterschriebener Vollmacht geschickt werden. Um einen Passes Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.