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Wahl zur Landrätin oder zum Landrat am 29.06.2025

Informationen aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Palling

Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Wahl

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (29.06.2007 oder früher geboren),
  • seit mindestens zwei Monaten (29.04.2025) im Landkreis Traunstein eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen auch Deutsche ohne Wohnung im Bundesgebiet (sog. Auslanddeutsche) unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten LeWenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann ist das bis Freitag, den 27.06.2025, 15.00 Uhr möglich. Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rücksendung oder Rückgabe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der unbedingt auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte denken Sie an daran, dass aufgrund der kurzen Frist für die Briefwahlbeantragung der Postweg unter Umständen zu lange dauern kann.
  • Persönliche Abholung nach Vorlage des auf der Rückseite ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Möglich ist auch eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08629/9882-20) oder per E-Mail (ewo@palling.bayern.de). WICHTIG – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
  • Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie hier:

Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Palling – Wahlamt – eingegangen sein müssen!

Es besteht außerdem wieder die Möglichkeit, die Wahlunterlagen direkt im Sitzungssaal des Rathauses auszufüllen und anschließend als Briefwahl im Bürgerbüro in die Wahlurne einzuwerfen. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08629/9882-10 zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt

Weitere Informationen zur Wahl und zu einer evtl. Stichwahl erhalten Sie auf unserer Homepage und in der Palling-App zum gegebenen Zeitpunkt.

 

Amtliche Bekanntmachungen: