Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.07.2024

Bauanträge:

  • Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gerätehütte, Drosselweg 4, Fl-Nr. 146/8 Gem. Palling
  • Antrag auf Erteilung denkmalschutzrechtl. Erlaubnis, Fl-Nr. 2072 Gem. Freutsmoos, Erricht. einer verfahrensfreien Garage in Holzbauweise zur Unterst. einer alten Feuerwehrspritze aus Tyrlbrunn
  • Antrag auf Aufstellen von 4 Stück Kunststoff-Hochsilos für Futtermittel und Anbau eines Carports an das best. Lagerhaus, Brünning 23, Fl-Nrn. 3121/2 u. 2692 Gem. Palling
  • Antrag auf Vorbescheid, Umwandlung von Nutzungseinheiten der best. Aufenthaltsräume im Dachgeschoss des bestandsgeschützten Garagengebäudes in Wohnraum, Blumenstr. 18, Fl-Nr. 476/15 Gem. Palling
  • Antrag für Neubau einer gewerblichen Betriebshalle an das bestehende Betriebsgebäude, Allerdinger Feld West 8, Fl-Nr. 156/26 Gem. Palling
  • Antrag für Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Tyrlbrunn 15, Fl-Nr. 2045 Gem. Freutsmoos
  • Antrag für Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Lagerflächen für Holz-Hackgut und Strohballen, Lampertsham 1, Fl-Nr. 4905 Gem. Palling
  • Antrag für Anbau eines Lehrgutlagers u. eines Carports an d. gewerbl. genutzte Gebäude Getränkemarkt u. Vergrößerung d. bereits geplanten Balkons, Traunsteiner Str. 16, Fl-Nr. 655 Gem. Palling
 

Verfahren zum Neubau Mobilfunkmast im Norden von Palling

Die Gemeinde Palling wurde zu dem Bauantrag Neubau eines Mobilfunkmasts durch 1 & 1 erneut durch das Landratsamt Traunstein beteiligt. Zu dem genannten Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen am 12.10.2023 verweigert. Dies wurde mit der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes hinsichtlich fehlender Eingrünung begründet.

Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). 

Die von der Gemeinde angeführte Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes wird von Seiten des Landratsamtes Traunstein nicht gesehen, da in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes ein Gewerbegebiet ausgewiesen und mittlerweile auch vollständig bebaut ist. Darüber hinaus hat sich die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich Orts- und Landschaftsbildes auch nicht negativ geäußert.

Öffentliche Belange stehen dem privilegierten Vorhaben somit nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist daher gegeben. Das Landratsamt Traunstein beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und die baurechtliche Genehmigung zu erteilen. Die Gemeinde Palling wurde um erneute Prüfung gebeten, ob das gemeindliche Einvernehmen nicht doch erteilt wird.

Die Gemeinde ist entgegen der Stellungnahme des Landratsamtes weiterhin der Ansicht, dass dieser Standort zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führt. Der dörfliche Charakter des Hauptortes Palling wird erheblich negativ beeinträchtigt, womit die Einschätzung der Bauaufsichtsbehörden ausdrücklich nicht geteilt wird.

Die Gemeinde Palling stützt die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens außerdem auf die Tatsache, dass nicht hinreichend dargelegt worden ist, ob alternative Standorte am Ortsrand geprüft wurden. Insbesondere fehlt der technische Beleg des Betreibers, dass derartige Standortverlagerungen technisch nicht möglich sind. Daher besteht eine technisch andere Lösung, weshalb diese Maßnahme nicht mehr als privilegiert im Sinne des Baurechtes angesehen werden kann.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde deshalb verweigert und die untere Bauaufsichtsbehörde aufgefordert, die Position der Gemeinde zu übernehmen und entsprechend zu verbescheiden.

 

Garage für die historische Feuerwehrspritze in Tyrlbrunn

Die Dorfgemeinschaft Tyrlbrunn möchte zur Unterstellung der historischen Feuerwehrspritze auf Gemeindegrund Fl.-Nr. 2072 Gem. Freutsmoos eine verfahrensfreie Garage errichten und stellt einen Antrag auf Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 11.262,29 EUR. Die Garage wird überwiegend in Eigenleistung errichtet. Der Gemeinderat beschloss, die Baumaßnahme in Höhe des nachgewiesenen Fehlbetrages durch Vorlage der Rechnungen zu bezuschussen. 

 

Bauleitplanung

In den jüngsten Sitzung wurde dem Gemeinderat eine Übersicht über alle derzeit in Aufstellung oder Vorüberlegungen befindlichen Bauleitpläne zur Kenntnis gebracht. Diese sind:

  • Gengham
  • Tyrlbrunn
  • Katzwalchen
  • Baugebiet am Amselgraben (ehem. Kreisaltenheim)

In Oberweißenkirchen liegt kein Aufstellungsbeschluss vor, hier wurde die Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplans beschlossen.

 

Innenentwicklung – Beauftragung eines Planungsbüros

Der Gemeinderat beschloss die ersten Schritte zur Innenentwicklung in der Gemeinde Palling und beauftragte die Planungsgruppe Strasser mit der Durchführung gemäß einem vorliegenden Angebot. Damit wird die Bevölkerungsentwicklung ermittelt und, darauf aufbauend, der zukünftige Flächenbedarf in der Gemeinde. Abschließend erhält die Gemeinde einen Gesamtbericht sowie eine Darstellung der vorhandenen Flächenpotentiale und kann im Anschluss mit weiteren Maßnahmen die Innenentwicklung und Bauleitplanung weiter vorantreiben.

 

Wasserrecht in Tyrlbrunn

Die Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Versickerung von Oberflächenwasser in Tyrlbrunn schreitet voran. In den vergangenen Monaten wurde eine genehmigungsfähige Planung erarbeitet, mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt und diese wirtschaftlich optimiert. Mittlerweile hat sich ergeben, dass ein, für den Ortsteil „Geiselfing“ vorgelegter Entwässerungsplan nicht genehmigungsfähig ist. Eine wirtschaftliche Überlegung ist es, beide Entwässerungssysteme zusammenzufassen und über ein System zu entwässern, anstatt zwei getrennte Systeme zu errichten. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Planungsstand und beauftragte das Ingenieurbüro betaplan mit der weiteren Bauausführung. Die für die Errichtung der Entwässerungsanlage erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Zur Ermittlung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Entwässerungsanlage in Tyrlbrunn ist eine Messkampagne erforderlich, wie sie bereits in Palling durchgeführt wurde. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Firma Nivus gemäß vorliegendem Angebot mit der Durchführung der Messkampagne zu beauftragen.

 

Straßensanierung der "Burger Kreuz Straße" in Lampertsham

Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der „Burger Kreuz Straße“ hat sich ergeben, dass auch die innerörtliche Straße in Lampertsham saniert werden sollte. Der Regenwasserkanal in Lampertsham ist ebenfalls erheblich sanierungsbedürftig. Es wurde dringend empfohlen, auch den Regenwasserkanal mit zu sanieren. Die Erweiterung der Straßensanierung auf den gesamten Straßenzug sowie die Einbeziehung des Regenwasserkanals erscheint als einzig sinnvolle uvm. langfristig tragfähige Lösung.

Die daraus resultierende Kostenschätzung liegt bei ca. 365.480 € brutto. Dies beinhaltet die innerörtliche und außerörtliche Straßensanierung sowie die Sanierung des Regenwasserkanals. Die Maßnahme wird so ausgeschrieben, dass im Frühjahr 2025 mit der Ausführung begonnen werden kann.

 

Errichtung von Transformatorhäuschen auf Gemeindegrund

Die Gemeinde hatte darüber zu entscheiden, ob und ggf. welche gemeindlichen Grundstücke sie für die Errichtung von Transformator-Häuschen zur Verfügung stellt. Bei der per Gemeinde-App durchgeführten Bürgerbefragung wurden keine alternativen Privatstandorte in Palling und Oberweißenkirchen gefunden. Zum Standort in Palling hat sich ergeben, dass ein alternativer Standort an der Tittmoninger Straße (ebenfalls auf Gemeindegrund) gefunden wurde.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Gemeinde die bereits für öffentlichen Bedarf vorgehaltenen Fläche in der Tittmoninger Straße für die Errichtung der Transformator-Häuschen zur Verfügung stellt und die dingliche Sicherung gewährt.

Für den Standort des Trafos in Oberweißenkirchen ergab sich eine weitere Alternative. Hierzu sind Grundstücksverhandlungen notwendig, die in der nichtöffentlichen Sitzung zu besprechen waren. Die Öffentlichkeit wird über den gefassten Beschluss nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe informiert.

 

Wanderwegekonzept LEADER-Programm

Bezüglich des Wanderwegekonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Traun-Alz-Salzach wurde im November 2021 der Beschluss gefasst, eine Streckenführung zu planen, die von Palling nach Brünning durch den Wald in Richtung Limberg in der Gemeinde Taching führt, um dort an das Tachinger Wegenetz anschließen.

Mittlerweile stellte sich heraus, dass die Gemeinde Taching auf ihrer Seite die Planung zu diesem Wanderweg nicht weiterverfolgt. Ohne den gegebenen Anschluss ist die damalige geplante Streckenführung auf Pallinger Seite nicht sinnvoll. Von Seiten der Verwaltung wurde eine alternative Routenführung innerhalb des Pallinger Gemeindegebiets ausgearbeitet, die im Gemeinderat zur Abstimmung gebracht wurde. Dieser entschied sich jedoch gegen die neue Streckenführung und beschloss, die Maßnahmen im Leader-Projekt nicht weiterzuverfolgen und somit auch keine Förderung zu beantragen.

 

Schulkindbetreuung in Palling

Der Gemeinderat hat am 14.03.2024 folgenden Beschluss gefasst:

„Mit der Einführung des zweisäuligen Betreuungskonzeptes für das Schuljahr 2024/2025 besteht Einverständnis. Sofern sich in diesem Schuljahr Änderungsbedarfe ergeben, wird nachgesteuert.“

Im Rahmen der Vorbereitung des Schuljahres 2024/2025 und der stattgefundenen Elternbeteiligung hat sich gezeigt, dass bereits ab September 2024 die Schulkindbetreuung vollständig auf einen Kinderhort nach BayKiBiG umgestellt werden sollte.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss für die Pfarrer Heringer`sche Kindergartenstiftung, dass diese ab September 2024 die Schulkindbetreuung an der Grundschule Palling vollständig als neue Aufgabe übernimmt. Hierzu sollen 50 Betreuungsplätze für Schulkinder entstehen, für die eine entsprechende Betriebserlaubnis beantragt wird. Das Schuljahr 2024/2025 soll genutzt werden, die Schulkindbetreuung entsprechend aufzubauen und zu etablieren.

Für die Gemeinde Palling wurde beschlossen, dass die Gemeinde der Kindergartenstiftung die für die Schulkindbetreuung erforderlichen Räumlichkeiten im Schulgebäude unentgeltlich zur Verfügung stellt und das vorhandene Personal der Mittagsbetreuung dem Kinderhort unentgeltlich zur Unterstützung zugeteilt wird. Die Gemeinde sichert dabei der Kindergartenstiftung die Übernahme des Betriebskostendefizits zu.

 

Pallinger Kinderfest am 22.09.2024

In Palling wird am 22. September 2024 ein Kinderfest stattfinden. Nachdem die Gemeinde sowohl als (Mit-)Veranstalter als auch Co-Finanzierer auftreten soll, war eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat erforderlich. Es wurde beschlossen, dass die Gemeinde Palling für die Veranstalter die Kosten für die erforderlichen Versicherungen (Haftpflicht, Unfallversicherung, so wie ggf. weitere erforderlichen Versicherungen) übernimmt. Außerdem übernimmt die Gemeinde Palling die Finanzierung und trägt die Kosten für alle sicherheitsrechtlichen Anordnungen, die im Zuge der Veranstaltung zu erlassen sind.